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   RG, 11.02.1914 - Rep. I. 220/13   

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https://dejure.org/1914,183
RG, 11.02.1914 - Rep. I. 220/13 (https://dejure.org/1914,183)
RG, Entscheidung vom 11.02.1914 - Rep. I. 220/13 (https://dejure.org/1914,183)
RG, Entscheidung vom 11. Februar 1914 - Rep. I. 220/13 (https://dejure.org/1914,183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf bei der Unterlassungsklage aus § 15 des Kunstschutzgesetzes die Besorgnis einer Wiederholung der Rechtsverletzung besonderer Begründung? 2. Besteht eine allgemeine Erkundigungspflicht nach Schutzrechten für das Vervielfältigungsgewerbe? 3. Gewährt das ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsklage; Kunstschutzgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 84, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte in entschuldbarer Weise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer Aufklärung geben kann (vgl BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken

    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl. RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte entschuldbarerweise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer zur Aufklärung in der Lage ist (vgl. BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).
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